In Bayern gilt ab Montag, 18. Januar eine verschärfte Maskenpflicht. Beim Einkaufen und für Fahrgäste im Nahverkehr ist das Tragen einer FFP2 Atemschutzmaske dann Pflicht. Wir liefern die passenden FFP2 Masken, die dieser neuen Verordnung entsprechen:
Die Bänder der Maske sind elastisch und sorgen für einen hohen Tragekomfort, auch an den Ohren. Der Nasenbügel ist flexibel einstellbar, so dass sich die Passform perfekt an seinen Träger anpasst. Die Lieferzeit beträgt ca. 14 Tage. Weitere Informationen finden Sie auf unserem Flyer.
Woran erkennt man eine echte FFP2-Maske?
FFP2 Schutzmasken sind bedruckt mit einem CE-Kennzeichen samt vierstelligen Code. Dies bestätigt die bestandene TÜV-Prüfung. FFP2 Masken sind nicht wiederverwendbar.