Freigrenze Kundengeschenke: Das müssen Sie zum Thema Steuern wissen

zuletzt aktualisiert: 29. Juli 2024

Mit Kundengeschenken die richtige Zielgruppe treffen
Mit Kundengeschenken die richtige Zielgruppe treffen

Kundengeschenke sind ein wichtiges Instrument im Marketing und Kundenbeziehungsmanagement. Sie tragen dazu bei, eine positive emotionale Bindung zwischen Ihnen und Ihrem Partnerunternehmen zu schaffen. Diese Art von Aufmerksamkeit ist eine Geste von Wertschätzung und Anerkennung. Zugleich sorgen Sie dafür, dass Sie die Sichtbarkeit Ihrer Marke mit wohl durchdachten und gut platzierten Geschenken erhöhen. Damit heben Sie sich garantiert von Ihren Wettbewerbern ab!

So werden Sie zum Kundengeschenk-Profi:

Kleinere Geschenke als Sachbezug bis zu 50 Euro steuerfrei

Gute Neuigkeiten: Seit dem 01.01.2024 wurde die Freigrenze für steuerfreie Geschenke an Geschäftspartner und -freunde von 35 Euro auf 50 Euro pro Jahr und pro Person angehoben. Durch diese Anpassung hat Ihr Unternehmen, egal ob klein oder groß, deutlich mehr Flexibilität bei der Gestaltung und Vergabe von Geschenken.

Wie findet die Bewertung statt?

Bei der Berechnung der Freigrenze muss man zwischen Netto- und Bruttowerten unterscheiden. Bei vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmen gilt die Freigrenze von 50 Euro netto.

Nicht vorsteuerabzugsberechtigte Firmen müssen sich hingegen an die Grenze von 50 Euro brutto halten.

(vorsteuerabzugsberechtigt sind alle Unternehmen, die selbst Umsatzsteuer ausweisen und an das Finanzamt abführen. Privatpersonen, beziehungsweise Kleinunternehmer § 19 UStG nach dem hingegen sind nicht vorsteuerabzugsberechtigt.)

Welche Voraussetzungen müssen Geschenke an Geschäftspartnern mitbringen, damit sie steuerabzugsfähig sind?

Das Präsent an den Geschäftspartner ist nur dann steuerlich abzugsfähig, wenn dieses aus betrieblichen Gründen gemacht wurde und keine Gegenleistung damit verbunden ist. Das bedeutet, dass ein Geschenk eine unentgeltliche Zuwendung an den Empfänger darstellt (siehe R 4.10 Abs. 4 EStR). Eine Geschäftsbeziehung aufzubauen, zu sichern oder zu verbessern, was den Sinn und Zweck von Kundengeschenken darstellt, gilt nicht als eine Gegenleistung.

Folgendes sind Geschenke nach dem Einkommenssteuergesetz:

· Sach- und Geldgeschenke

· Blumen

· Theaterkarten und andere Eintrittskarten

Rabatte, Kulanzleistungen, Preisausschreiben, Sponsoring, Trinkgelder, Warenproben und Werbeprämien gelten in diesem Zusammenhang nicht als Geschenke im Sinne des Einkommenssteuergesetzes und sind somit nicht steuerabzugsfähig.

Ideen für kreative Kundengeschenke

„Kleine Geschenke erhalten die Freundschaft“ – eine alte Weisheit, die auch heute noch gilt. Nutzen Sie kreative und hochwertige Kundenpräsente zu Ihrem Vorteil, um Ihre Geschäftsbeziehung auf ein neues Level zu bringen.

Sie möchten Ihre bunte und kreative Werbebotschaft mit einem hochwertigen Kundengeschenk vereinen? Dann ist unsere Art-Bottle genau das richtige Medium für Sie! Für Ihren Kunden darf es nur das Beste sein? Unsere Geschenkbox, die wir nach Ihren Wünschen individuell zusammenstellen, erfüllt genau diese Ansprüche. Ob regionale Produkte zur Brotzeit, feinste Nürnberger Lebkuchen, süffiger Gin in einer nachhaltigen Lunchbox – hier sind Ihrer Kreativität keine Grenzen gesetzt. Regenschirme als Werbemittel sind immer eine sichere Wahl. Sie haben einen praktischen und funktionellen Nutzen und sind damit immer ein gern gesehenes Geschenk und haben eine große Fläche für ausgefallenste Motive – Sie werden überrascht sein!

Lassen Sie sich gerne von unserem Vertriebsteam inspirieren – wir finden garantiert das richtige Präsent für jedes Budget – ob klein oder groß.

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Thomas Grossmann
Thomas Grossmann
Thomas Grossmann
Prokurist, Teamleitung & Projektmanager Vertrieb
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